Besucherordnung

Hauptbetriebsplan

Bergbauschauanlage „4. Lichtloch des Rothschönberger Stollns“, Reinsberg

Besucherordnung

  1. Der Betrieb der Bergbauschauanlage unterliegt den spezifischen Forderungen des Bun-desberggesetzes (BBergG), den daran angrenzenden Bestimmungen und dem Technischen Betriebsplan.
  2. Den Anweisungen des Führungspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Vor der Einfahrt erfolgt eine Belehrung über Sicherheitsfragen. Das Tragen von Arbeitsschutzhelmen ist für alle Besucher Pflicht. Festes Schuhwerk ist erforderlich. Die Temperatur untertage beträgt 8°C; warme Kleidung ist daher sinnvoll. Nicht gestattet ist die Befahrung:
  • Kindern unter 10 Jahren
  • mit Haustieren
  • erkennbar betrunkenen oder unter Drogeneinfluss stehenden Personen
  • Personen mit schweren Erkrankungen
  • Besuchern, die keinen Schutzhelm tragen
  • Personen, die vom Führungspersonal zurückgewiesen werden

3. Bei der Befahrung ist Vorsicht geboten. Die Besucherwege dürfen nicht verlassen werden. Ein eigenmächtiges Entfernen von der Besuchergruppe ist untersagt. Der Besitzer haftet nicht für Sach- und Personenschäden, die im normalen Betriebsablauf entstehen.

  1. Alle Handlungen, die andere Personen im Über- und Untertagebereich der Berg-bauschauanlage gefährden können, sind zu unterlassen. Das selbsttätige Bedienen von Geräten oder Einrichtungen ist verboten. Im Interesse der Gesundheit von Besuchern und Mitarbeitern und des Brandschutzes ist das Rauchen in allen geschlossenen Bereichen der Bergbauschauanlage untersagt. Taschen und andere Gegenstände sind sicher zu tragen. Die Mitnahme von Glasflaschen nach untertage ist untersagt.
  2. Fluchtwege nach Übertage sind durch grüne Hinweisschilder gekennzeichnet.
  3. Bei Havarien oder Unfällen ist unbedingt Ruhe zu bewahren und den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Jeder Besucher ist zu notwendigen Hilfeleistungen verpflichtet.
  4. Die Entnahme von Gesteinen oder Mineralien ist nicht gestattet. Diebstähle von Berg-werkseigentum werden in jedem Fall angezeigt.